5 U 52/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-08-22, 5 U 52/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 52/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-22
Aktenzeichen: 5 U 52/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0822.5U52.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Januar 2001 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 31/00 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,- DM abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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