17 W 269/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-08-14, 17 W 269/01
Oberlandesgericht Köln, 2001-08-14, 17 W 269/01
17 W 269/01Obergericht14.08.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 269/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-08-14
Aktenzeichen: 17 W 269/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0814.17W269.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Gegenstandswert für die Beschwerde: 154,51 DM
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