Ss 264/01 - 143 -•Oberlandesgericht Köln, 2001-08-10, Ss 264/01 - 143 -
Oberlandesgericht Köln, 2001-08-10, Ss 264/01 - 143 -
Ss 264/01 - 143 -Obergericht10.08.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 264/01 - 143 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-08-10
Aktenzeichen: Ss 264/01 - 143 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0810.SS264.01.143.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts Köln vom 2. Mai 2001 wird aufgehoben.
Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13. März 2001
- dahingehend abgeändert, dass
- die Einstellungsentscheidung mit der daran anknüp-fenden Kostenentscheidung zum Nachteil der Staatskasse und
- im Schuldspruch die Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen (versuchten) Betruges in 4 Fällen entfallen,
II. im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben; insoweit wird die Sache zur erneuten Ver-handlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.
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