Oberlandesgericht Köln, 2001-08-10, Ss 264/01 - 143 -

Ss 264/01 - 143 -Obergericht10.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 264/01 - 143 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-08-10

Aktenzeichen: Ss 264/01 - 143 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0810.SS264.01.143.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Köln vom 2. Mai 2001 wird aufgehoben.

Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13. März 2001

  1. dahingehend abgeändert, dass
  2. die Einstellungsentscheidung mit der daran anknüp-fenden Kostenentscheidung zum Nachteil der Staatskasse und
  3. im Schuldspruch die Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen (versuchten) Betruges in 4 Fällen entfallen,

II. im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben; insoweit wird die Sache zur erneuten Ver-handlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.

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