Oberlandesgericht Köln, 2001-08-09, 11 W 51/00

11 W 51/00Obergericht09.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 W 51/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-08-09

Aktenzeichen: 11 W 51/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0809.11W51.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom ohne Datum, der Klägerin zugestellt am 26.06.2000, - 9 O 443/99 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 15% und der Beklagte 85% zu tragen. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Die weiter gehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin zu 30% und der Beklagte zu 70% zu tragen.

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