11 W 19/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-08-08, 11 W 19/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 W 19/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-08-08
Aktenzeichen: 11 W 19/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0808.11W19.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird die Kostenentscheidung in dem Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 16.03.2001 - 9 O 436/00 - abgeändert.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 8,5% und der Beklagten zu 91,5% auferlegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
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