Oberlandesgericht Köln, 2001-08-08, 11 W 19/01

11 W 19/01Obergericht08.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 W 19/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-08-08

Aktenzeichen: 11 W 19/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0808.11W19.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird die Kostenentscheidung in dem Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 16.03.2001 - 9 O 436/00 - abgeändert.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 8,5% und der Beklagten zu 91,5% auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

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