11 U 131/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-08-01, 11 U 131/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-08-01, 11 U 131/00
11 U 131/00Obergericht01.08.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 131/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-01
Aktenzeichen: 11 U 131/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0801.11U131.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.06.2000 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 16/99 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 11.000,00 DM nebst 4% Zinsen seit dem 04.02.1999 zu zahlen.
Die weiter gehende Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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