Oberlandesgericht Köln, 2001-07-30, 25 UF 172/01

25 UF 172/01Obergericht30.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 UF 172/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-07-30

Aktenzeichen: 25 UF 172/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0730.25UF172.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird Ziffer 2. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 3. Mai 2001 - 34 F 152/00 - dahin geändert, daß die elterliche Sorge über das Kind A. J., geb. am ... 1996, der Antragstellerin zur fortan alleinigen Ausübung übertragen wird.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.

Außergerichtliche Kosten, die den Verfahrensbeteiligten im Beschwerdeverfahren entstanden sind, werden nicht erstattet.

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