Oberlandesgericht Köln, 2001-07-25, 2 W 139/01

2 W 139/01Obergericht25.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 139/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-07-25

Aktenzeichen: 2 W 139/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0725.2W139.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 15. Juni 2001 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 3. Mai 2001 - 4 T 128/01 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat die Antragstellerin zu tragen.

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