Oberlandesgericht Köln, 2001-07-25, 11 U 46/00

11 U 46/00Obergericht25.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 46/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-25

Aktenzeichen: 11 U 46/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0725.11U46.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 24.01.2001 wird aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten haben die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 190.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet.

Beide Parteien dürfen die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.

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