9 U 70/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-07-17, 9 U 70/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 70/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-17
Aktenzeichen: 9 U 70/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0717.9U70.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. März 2000 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 391/94 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 13.000 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Beide Parteien dürfen die Sicherheit auch durch Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.