Oberlandesgericht Köln, 2001-07-17, 9 U 70/00

9 U 70/00Obergericht17.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 70/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-17

Aktenzeichen: 9 U 70/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0717.9U70.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. März 2000 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 391/94 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 13.000 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Beide Parteien dürfen die Sicherheit auch durch Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbringen.

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