Oberlandesgericht Köln, 2001-07-13, 6 U 82/01

6 U 82/01Obergericht13.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 82/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-13

Aktenzeichen: 6 U 82/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0713.6U82.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 01.03.2001 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 90/01 - abgeändert:

Die Antragsgegnerin hat es zwecks Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch das Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,- DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

in der Werbung für das veterinärmedizinische Präparat "M." zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,

"M. (r) Injektionslösung Das derzeit einzige N. mit nachgewiesener 24-Stunden-Wirkung * gegen Schmerz!"

wie nachfolgend eingeblendet:

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen hat die Antragsgegnerin zu tragen.

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