Oberlandesgericht Köln, 2001-07-11, 13 U 252/00

13 U 252/00Obergericht11.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 252/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-11

Aktenzeichen: 13 U 252/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0711.13U252.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 7. September 2000 - 29 O 63/00 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen. Die Streithelferin trägt ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank zu erbringen.

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