Oberlandesgericht Köln, 2001-07-11, 11 U 179/00

11 U 179/00Obergericht11.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 179/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-11

Aktenzeichen: 11 U 179/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0711.11U179.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung Klägers gegen das am 01.09.2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 479/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.200 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leisten. Beide Parteien dürfen die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.