11 U 177/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-07-11, 11 U 177/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-07-11, 11 U 177/00
11 U 177/00Obergericht11.07.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 177/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-11
Aktenzeichen: 11 U 177/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0711.11U177.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.09.2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 112/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an den Kläger 50.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.09.1999 zu zah-len.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden dem Kläger zu 35 % und der Beklagten zu 65 % auferlegt. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 67 % und die Beklagte 33 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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