Oberlandesgericht Köln, 2001-06-29, 2 Ws 292 + 298/01

2 Ws 292 + 298/01Obergericht29.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 292 + 298/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-06-29

Aktenzeichen: 2 Ws 292 + 298/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0629.2WS292.298.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortigen Beschwerden werden verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des ehemaligen Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt, soweit diese durch das

Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft verursacht worden sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens im Hinblick auf das vom ehemaligen Angeklagten eingelegte Rechtsmittel trägt dieser selbst.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.