Oberlandesgericht Köln, 2001-06-28, 14 U 1/01

14 U 1/01Obergericht28.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 U 1/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-28

Aktenzeichen: 14 U 1/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0628.14U1.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 27. November 2000 - 9 O 411/00 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 7.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Allen Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder einer Volks- oder Raiffeisenbank zu erbringen.

Der Wert der Urteilsbeschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.