Oberlandesgericht Köln, 2001-06-26, 22 U 34/01

22 U 34/01Obergericht26.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 34/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-26

Aktenzeichen: 22 U 34/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0626.22U34.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Dezember 2000 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 61/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Sicherheit kann auch geleistet werden durch Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes mit Sitz in Deutschland.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.