Oberlandesgericht Köln, 2001-06-13, 5 U 164/99

5 U 164/99Obergericht13.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 164/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-13

Aktenzeichen: 5 U 164/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0613.5U164.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Juni 1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 296/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 25.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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