20 U 133/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-06-08, 20 U 133/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-06-08, 20 U 133/00
20 U 133/00Obergericht08.06.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 133/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-08
Aktenzeichen: 20 U 133/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0608.20U133.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 20.06.2000 -Aktenzeichen 15O 157/98- wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 350.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Beschwer der Beklagten beträgt 282.085,16 DM.
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