13 W 30/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-06-08, 13 W 30/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 W 30/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-06-08
Aktenzeichen: 13 W 30/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0608.13W30.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird aus den keiner weiteren Er-gänzung bedürftenden Gründen des angefochtenen Beschlusses sowie des Nichtabhilfebeschlusses der Zivilkammer vom 10. Mai 2001 zurückgewiesen (§ 543 Abs.1 ZPO entsprechend).
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (§ 127 Abs.4 ZPO).
Beschwerdewert: 20.408,00 DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.