Oberlandesgericht Köln, 2001-06-01, 2 W 110/01

2 W 110/01Obergericht01.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 110/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-06-01

Aktenzeichen: 2 W 110/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0601.2W110.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 3. Mai 2001 gegen den Beschluß des Landgerichts Hagen vom 11. April 2001 - 3 T 30/01 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde werden der Schuldnerin auferlegt.

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