16 U 1/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-05-28, 16 U 1/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 1/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-28
Aktenzeichen: 16 U 1/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0528.16U1.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen des am 22.08.2000 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 41 O 208/99 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 115.000,00 DM abwenden, falls nicht die Kläge-rin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die den Parteien obliegende Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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