6 W 41/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-05-17, 6 W 41/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 41/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-05-17
Aktenzeichen: 6 W 41/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0517.6W41.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 184/00 - vom 15.3.2001, durch den ihr die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens auferlegt worden sind, wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.