Oberlandesgericht Köln, 2001-05-17, 6 W 41/01

6 W 41/01Obergericht17.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 41/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-05-17

Aktenzeichen: 6 W 41/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0517.6W41.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 184/00 - vom 15.3.2001, durch den ihr die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens auferlegt worden sind, wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

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