13 U 207/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-05-16, 13 U 207/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-05-16, 13 U 207/00
13 U 207/00Obergericht16.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 207/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-16
Aktenzeichen: 13 U 207/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0516.13U207.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 20. Juli 2000 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 173/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangs-vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000,00 DM abzuwenden, falls nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet. Beide Parteien können Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank leisten.
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