Oberlandesgericht Köln, 2001-05-16, 13 U 207/00

13 U 207/00Obergericht16.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 207/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-16

Aktenzeichen: 13 U 207/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0516.13U207.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 20. Juli 2000 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 173/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangs-vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000,00 DM abzuwenden, falls nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet. Beide Parteien können Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.