6 U 13/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-05-11, 6 U 13/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 13/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-11
Aktenzeichen: 6 U 13/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0511.6U13.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 14. Dezember 2000 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 773/00 - geändert.
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 27. Oktober 2000 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.