Oberlandesgericht Köln, 2001-05-11, 6 U 13/01

6 U 13/01Obergericht11.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 13/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-11

Aktenzeichen: 6 U 13/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0511.6U13.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 14. Dezember 2000 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 773/00 - geändert.

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 27. Oktober 2000 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfügungsverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.

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