2 Wx 6/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-05-07, 2 Wx 6/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 6/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-05-07
Aktenzeichen: 2 Wx 6/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0507.2WX6.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 29. Januar 2001 wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 19. Dezember 2000 - 4 T 725/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 1. Dezember 2000 wird unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Bonn vom 17. August 2000 - 34 IV 559/99 - die Kostenrechnung der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn vom 11. September 1998 - 34 IV 461/98 - in der Fassung der Berichtigung vom 9. Februar 2000 dahingehend abgeändert, daß die Rechnungsendsumme
38.756,50 DM
beträgt. Das weitergehende Rechtsmittel der Beteiligten zu 1) und 2) vom 1. Dezember 2000 wird zurückgewiesen.
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