Oberlandesgericht Köln, 2001-05-04, 19 U 13/01

19 U 13/01Obergericht04.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 13/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-04

Aktenzeichen: 19 U 13/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0504.19U13.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.08.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 88 O 52/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 20.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die jeweils zu erbringende Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu leisten.

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