Oberlandesgericht Köln, 2001-05-03, 1 U 6/01

1 U 6/01Obergericht03.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 6/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-03

Aktenzeichen: 1 U 6/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0503.1U6.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 14.12.2000 - 15 O 332/00 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, von der Klägerin nach Maßgabe des Zeichennutzungsvertrages für das Zeichen "Der Grüne Punkt" vom 28.Mai/17.Juni 1997 zwischen der Klägerin und der "Grüne Punkt Duales System D. Ges. für A. und S. mbh" ein Lizenzentgelt gem. § 4 dieses Vertrages für "Lollystiele" zu verlangen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherleitsleistung in Höhe von 12.000 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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