2 W 53/01 + 2 W 54/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-05-02, 2 W 53/01 + 2 W 54/01
Oberlandesgericht Köln, 2001-05-02, 2 W 53/01 + 2 W 54/01
2 W 53/01 + 2 W 54/01Obergericht02.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 53/01 + 2 W 54/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-05-02
Aktenzeichen: 2 W 53/01 + 2 W 54/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0502.2W53.01.2W54.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 9. März 2001 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 21. Februar 2001 - 5 T 6/01 und 5 T 7/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schleiden vom 13.12.2000 6 M 2283/00 und 6 M 2224/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Gläubigerin zu tragen.
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