Oberlandesgericht Köln, 2001-04-30, 9 U 163/01

9 U 163/01Obergericht30.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 163/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-30

Aktenzeichen: 9 U 163/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0430.9U163.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.08.2001 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 56/01 - geändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung zu gewähren betreffend Ansprüche der Frau Q aus dem Unfall vom 22.12.1999 wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Kläger vor seinem Hause T-Straße in ####1 N.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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