Oberlandesgericht Köln, 2001-04-25, 26 WF61/01

26 WF61/01Obergericht25.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 26 WF61/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-04-25

Aktenzeichen: 26 WF61/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0425.26WF61.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Amtsgerichts -Familiengericht- Eschweiler vom 9.1.2001 dahin abgeändert, dass die Beiord-nung von Rechtsanwalt B. ohne die Einschränkung erfolgt, dass angefallene Gebühren nur einmal aus der Staatskasse zu erstatten sind.

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