Oberlandesgericht Köln, 2001-04-20, 2 W 38/01

2 W 38/01Obergericht20.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 38/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-04-20

Aktenzeichen: 2 W 38/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0420.2W38.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Schuldners vom 11. April 2001 auf Wie-dereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt.

Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 17. Februar 2001 gegen den Beschluß des Landgerichts Hagen vom 26. Januar 2001 - 3 T 803/00 - wird nicht zu-gelassen und als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.

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