Oberlandesgericht Köln, 2001-04-06, 20 U 165/00

20 U 165/00Obergericht06.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 165/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-06

Aktenzeichen: 20 U 165/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0406.20U165.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landge-richts Köln vom 13.09.2000 -Aktenzeichen 4 O 152/00- dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger weitere 220,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 12.08.1999 als materiellen Schadensersatz zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Klägers beträgt 4.310,44 DM, die der Beklagten 220,-- DM.

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