5 U 165/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-04-04, 5 U 165/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 165/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-04
Aktenzeichen: 5 U 165/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0404.5U165.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Juli 2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 155/00 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den vom Landgericht ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 8.486,46 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18. April 2000 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen die Klägerin zu 40 % und der Beklagte zu 60 %. Die Kos-ten des Berufungsrechtszugs tragen die Klägerin zu 43 %, der Beklagte zu 57 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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