Oberlandesgericht Köln, 2001-04-04, 5 U 165/00

5 U 165/00Obergericht04.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 165/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-04

Aktenzeichen: 5 U 165/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0404.5U165.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Juli 2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 155/00 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den vom Landgericht ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 8.486,46 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18. April 2000 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen die Klägerin zu 40 % und der Beklagte zu 60 %. Die Kos-ten des Berufungsrechtszugs tragen die Klägerin zu 43 %, der Beklagte zu 57 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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