27 UF 193/98•Oberlandesgericht Köln, 2001-04-04, 27 UF 193/98
Oberlandesgericht Köln, 2001-04-04, 27 UF 193/98
27 UF 193/98Obergericht04.04.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 193/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-04-04
Aktenzeichen: 27 UF 193/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0404.27UF193.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 26. Okto-ber 1998 wird - unter Zurückweisung seines Rechtsmittels im Übrigen - der am 11. September 1998 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach - 27 F 124/97 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin ab April 1997 eine monatlich im Voraus fällige Ausgleichsrente von 4.149,29 DM zu zahlen.
Der Gegenantrag des Antragsgegners gerichtet auf Auskunfterteilung und Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte an Eides statt wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt der Antragsgegner.
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