13 U 96/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-04-04, 13 U 96/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 96/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-04
Aktenzeichen: 13 U 96/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0404.13U96.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.03.2000 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 334/99 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kre-ditinstitutes zu erbringen.
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