Oberlandesgericht Köln, 2001-03-28, 2 W 60/01

2 W 60/01Obergericht28.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 60/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-03-28

Aktenzeichen: 2 W 60/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0328.2W60.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 3. März 2001 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom

  1. Februar 2001 - 2 T 19/00 - wird zugelassen.

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 3. März 2001 wird der Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom

  1. Februar 2001 - 2 T 19/00 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom
  2. März 2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Bonn vom 28. Februar 2000 - 97 IK 33/99 - an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden (2 W 202/00, 2 W 60/01) übertragen.

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