Oberlandesgericht Köln, 2001-03-26, 5 U 140/00

5 U 140/00Obergericht26.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 140/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-26

Aktenzeichen: 5 U 140/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0326.5U140.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. Juni 2000 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 71/99 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- DM abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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