2 W 68/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-26, 2 W 68/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 68/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-03-26
Aktenzeichen: 2 W 68/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0326.2W68.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers vom 27. Februar 2001 gegen den Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 18. Januar 2001 - 9 T 29/01 - wird nicht zugelassen und daher als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Antragsteller zu tragen.
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