19 U 102/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-16, 19 U 102/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-03-16, 19 U 102/00
19 U 102/00Obergericht16.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 102/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-16
Aktenzeichen: 19 U 102/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0316.19U102.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Das am 19.04.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 622/99 - und das zugrunde liegende Verfahren werden aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung auch über die Kosten des Berufungsverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Gerichtskosten für das Berufungsverfahren sowie die durch den Erlaß des angefochtenen Urteils entstandenen Kosten werden gemäß § 8 Abs. 1 GKG niedergeschlagen.
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