13 U 149/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-07, 13 U 149/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-03-07, 13 U 149/00
13 U 149/00Obergericht07.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 149/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-07
Aktenzeichen: 13 U 149/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0307.13U149.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 25. Juli 2000 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 10 O 454/99 - wird zurückgewiesen.
Dem Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 160.000,00 DM abwenden, es sei denn, die Klägerin leistet zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe.
Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zuge-lassenen Kreditinstitutes erbracht werden.
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