13 W 84/00 und 85/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-05, 13 W 84/00 und 85/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-03-05, 13 W 84/00 und 85/00
13 W 84/00 und 85/00Obergericht05.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 W 84/00 und 85/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-03-05
Aktenzeichen: 13 W 84/00 und 85/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0305.13W84.00UND85.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerden der Beklagten und der Streithelferin werden zurückgewiesen. Die Beklagte hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Kosten der Streithelferin trägt diese selbst.
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