19 U 47/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-02, 19 U 47/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 47/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-02
Aktenzeichen: 19 U 47/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0302.19U47.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27. Januar 2000 - 21 O 603/95 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird, soweit sie nicht durch Teilvergleich vom 29.9.2000 in Höhe eines Betrages von 11.654,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1.7.1995 erledigt ist, abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz werden der Klägerin 71,54 %, dem Beklagten 28,46 % auferlegt; die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 91,51 %, der Beklagte zu 8,49 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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