19 U 170/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-02, 19 U 170/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-03-02, 19 U 170/00
19 U 170/00Obergericht02.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 170/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-02
Aktenzeichen: 19 U 170/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0302.19U170.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 3. Juli 2000 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer für Landgerichts Köln - 21 O 528/98 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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