Oberlandesgericht Köln, 2001-03-02, 19 U 170/00

19 U 170/00Obergericht02.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 170/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-02

Aktenzeichen: 19 U 170/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0302.19U170.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 3. Juli 2000 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer für Landgerichts Köln - 21 O 528/98 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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