Oberlandesgericht Köln, 2001-03-02, 19 U 120/00

19 U 120/00Obergericht02.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 120/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-02

Aktenzeichen: 19 U 120/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0302.19U120.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.02.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 86 O 92/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 120.076,23 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 01.03.1998 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 46 % dem Kläger und zu 54 % der Beklagten auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.