Oberlandesgericht Köln, 2001-03-02, 13 U 14/01

13 U 14/01Obergericht02.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 14/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-03-02

Aktenzeichen: 13 U 14/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0302.13U14.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 12. Oktober 2000 - 2 O 387/99 - wird unter Ablehnung des Antrags vom 6. Februar 2001 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Berufungsbegründungsfrist auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen.
  2. Der Antrag des Beklagten vom 16. Januar 2001, ihm zur Durchführung der Berufung gegen das vorgenannte Urteil unter Beiordnung eines Rechtsanwalts Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.

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