5 U 127/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-02-21, 5 U 127/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 127/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-21
Aktenzeichen: 5 U 127/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0221.5U127.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. Mai 2000 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln -23 O 351/97- wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,- DM abwenden, falls die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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