9 U 156/98•Oberlandesgericht Köln, 2001-02-20, 9 U 156/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 156/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-20
Aktenzeichen: 9 U 156/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0220.9U156.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.9.1998 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 0 382/97 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5000 DM abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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