25 UF 180/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-02-20, 25 UF 180/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-02-20, 25 UF 180/00
25 UF 180/00Obergericht20.02.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 180/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-02-20
Aktenzeichen: 25 UF 180/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0220.25UF180.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 02.08.2000 wird der am 06.06.2000 verkündete Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln 318 F 147/98 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung nach Maßgabe der nachfolgenden Gründe an das Amtsgericht - Familiengericht - Köln zurückverwiesen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet im Beschwerdeverfahren nicht statt.
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