15 U 127/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-02-20, 15 U 127/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-02-20, 15 U 127/00
15 U 127/00Obergericht20.02.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 127/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-20
Aktenzeichen: 15 U 127/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0220.15U127.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.06.2000 - 28 0 28/00 - wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die durch die Anrufung des unzuständigen Amtsgerichts Köln veranlassten Mehrkosten ausschließlich vom Kläger zu tragen sind.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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