Oberlandesgericht Köln, 2001-02-20, 15 U 127/00

15 U 127/00Obergericht20.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 127/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-20

Aktenzeichen: 15 U 127/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0220.15U127.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.06.2000 - 28 0 28/00 - wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die durch die Anrufung des unzuständigen Amtsgerichts Köln veranlassten Mehrkosten ausschließlich vom Kläger zu tragen sind.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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